Psychotherapieabteilung für Gewalt- und Sexualstraftäter („PGS“)

Im Bereich der Strafhaft steht eine eigens für die Personengruppe der Gewalt- und Sexualstraftäter eingerichtete Behandlungs-Wohngruppe mit 15 Plätzen zur Verfügung. Der Wohngruppe zugeteilt ist ein interdisziplinäres Behandlungsteam, welches sich neben der Abteilungsleiterin aus Kräften des Psychologischen und des Sozialdienstes, einer Kraft des Vollzugs- und Verwaltungsdienstes sowie Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes zusammensetzt. Das Team ist neben der Eingangsdiagnostik, d.h. Formulierung der Behandlungsziele, verantwortlich für die fortwährende Evaluation und Anpassung eben dieser individuellen Therapieziele.

Grundlegende Ziele der PGS sind neben der Reduktion der Gefährlichkeit auch die Vorbereitung für die Teilnahme an einer sozialtherapeutischen Behandlung, vollzugsöffnender Maßnahmen oder einer Entlassung aus der Haft.

Nach einem Aufnahmeverfahren, in dem der Psychologische Dienst u.a. Motivation und Therapieeignung des therapiewilligen Gefangenen geprüft und eine entsprechende Indikation gestellt hat, wird der Insasse dem Behandlungsteam der PGS vorgestellt und bei positivem Ergebnis der anschließenden Erörterung aufgenommen. Im Zuge der weiteren Behandlungsplanung wird der Gefangene mit einem externen, auf Honorarbasis arbeitenden Psychotherapeuten in Kontakt gebracht. Nach fünf abklärenden Sitzungen, die dem Beziehungsaufbau und dem Kennenlernen dienen, werden zunächst bis zu 40 – in der Regel einmal wöchentlich und ausschließlich in der Anstalt stattfindende – Einzeltherapiestunden bewilligt.

Die Therapieschwerpunkte richten sich auf die Klärung und Bearbeitung der Ursachen für die sexuelle Devianz oder die Gewaltneigung des Gefangenen, um anschließend ein individuelles Risikomanagement zu erarbeiten. Neben der Einzel-Psychotherapie ist die Teilnahme an Behandlungsgruppen (BIG- Behandlungsprogramm für inhaftierte Gewaltstraftäter / BPS – Behandlungsprogramm für Sexualstraftäter) obligatorisch. Das Behandlungs-Setting beinhaltet darüber hinaus auch die Teilnahme an regelmäßigen Wohngruppensitzungen.