Das StVollzG NRW und das SVVollzG NRW sehen vor, dass die Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen mit der erforderlichen Anzahl von geeigneten und fachlich qualifizierten Bediensteten ausgestattet werden, um den gesetzlichen Auftrag im Alltag umzusetzen (§ 96 StVollzG NRW bzw. § 87 SVVollzG NRW).

Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Justizvollzugsanstalt – insbesondere von denen, welche täglich unmittelbar mit den Insassen arbeiten – wird ein hohes Maß an Teamfähigkeit (interdisziplinäres, d.h. mit den anderen Berufsgruppen gemeinsames Arbeiten), Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft und insbesondere Verständnis für die Entwicklung, Situation und das Verhalten inhaftierter Personen verlangt.

Im Einzelnen ergeben sich für die JVA Werl folgende Dienstbereiche, welche gemeinsam an der Erreichung des gesetzlichen Ziels arbeiten:

Unter der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen obliegt der Anstaltsleitung die Vertretung der Anstalt nach außen und die Verantwortung für den gesamten Vollzug. Für bestimmte Aufgabenbereiche hat die Anstaltsleitung die Verantwortung auf andere Bedienstete, auch durch Bestellung zu Vollzugsabteilungsleiterinnen oder Vollzugsabteilungsleitern, übertragen.

Kernaufgabe des Verwaltungsdienstes ist es, die personellen, organisatorischen, baulichen, technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Erledigung der vollzuglichen Aufgaben sicherzustellen.

a)    Arbeitsverwaltung

Der Arbeitseinsatz der Insassen wird durch die Arbeitsverwaltung organisiert und realisiert, d.h. neben der buchhalterischen Tätigkeit (Betriebsbuchhaltung, Lohnbuchhaltung) sind die dort eingesetzten Bediensteten u.a. mit allen mit der Entlohnung verbundenen Aufgaben (Festsetzung und Berechnung des Arbeitsentgeltes, Angelegenheiten der Sozialversicherung), der Beschaffung von Aufträgen für die Insassenarbeit sowie der Beschaffung und Erhaltung der für die Arbeit notwendigen Räume und Ausstattung betraut.

b)    Bauverwaltung

Die Bauverwaltung ist zuständig für die Verwaltung der Liegenschaft, dies in enger Zusammenarbeit mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB NRW). Bei auftretenden Schäden an den Gebäuden oder dem fest verbauten Interieur der JVA Werl ist die Bauverwaltung Ansprechpartner für die Bediensteten und koordiniert mit dem BLB NRW eine möglichst zeitnahe Beseitigung der Schäden. Darüber hinaus begleitet und koordiniert die Bauverwaltung sämtliche Neu- und Erweiterungsbauten innerhalb der JVA Werl.

c)    Hauptgeschäftsstelle

Die Hauptgeschäftsstelle ist schwerpunktmäßig zuständig für sämtliche Personalangelegenheiten und allgemeine organisatorische Aufgaben.

d)    Haushaltsabteilung

Die Haushaltsabteilung ist die finanzverwaltende Stelle der Justizvollzugsanstalt und stellt die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Budgets sicher. Sie überwacht die Ausgaben und Einnahmen der Anstalt und ist als originäre Vergabestelle zuständig für die Durchführung von bedeutenden Beschaffungen. Darüber hinaus obliegt ihr in Zusammenarbeit mit der Küche, Kammer und des medizinischen Dienstes die haushaltsmäßige Abwicklung der durch die Betreuung und Versorgung der Insassen entstehenden Kosten, die Bewirtschaftung des Fuhrparks, die Organisation der Reinigung der Anstalt sowie die Gestaltung von Verträgen mit externen Dienstleistern und die Bearbeitung von Sachschäden.

e)    Sicherheit und Ordnung

Die Bediensteten der Abteilung Sicherheit und Ordnung sind für die Aufrechterhaltung derselben in ihren jeweiligen Bereichen zuständig. Ihre Aufgabe ist es, alle vollzuglichen Maßnahmen unter dem Aspekt möglicher Sicherheitsgefährdungen zu betrachten und zu bewerten. Neben der Teilnahme an Konferenzen und der Mitwirkung an den dort zu treffenden Entscheidungen gehört es zum Tagesgeschäft, u.a. dafür Sorge zu tragen, dass die Insassen keine unerlaubten Gegenstände (bspw. Drogen, Handys) in Gewahrsam haben und sonstigen möglichen Gefahren frühzeitig gegengesteuert wird.

f)    Vollzugsabteilungsleitung

Die Vollzugsabteilungsleiterinnen und -leiter sind, eingebunden in ein Konferenzsystem, in ihrem Zuständigkeitsbereich

  • verantwortlich für alle wesentlichen vollzuglichen Entscheidungen (z.B. Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen, Durchführen eines Disziplinarverfahrens bei Fehlverhalten des Insassen, Vollzugsplanung im engeren Sinne, Zulassung zum offenen Vollzug, Zulassung vollzugsöffnender Maßnahmen),
  • im Rahmen von regelmäßigen Sprechstunden Ansprechpartner für die Gefangenen bzw. Untergebrachten bei Rückfragen oder –meldungen,
  • vertreten vollzugliche (Konferenz-)Entscheidungen nach außen und
  • geben Stellungnahmen gegenüber externen Stellen bei entsprechenden Anfragen ab.
g)    Vollzugsgeschäftsstelle 

Die Vollzugsgeschäftsstelle ist verantwortlich für die Erfassung sämtlicher notwendiger Daten aller Gefangenen und Untergebrachten, die der JVA Werl zugeführt werden. Sie entscheidet, ob diese sog. Zugänge in der JVA Werl verbleiben oder ob eine Verlegung in eine andere Vollzugseinrichtung erforderlich ist. Darüber hinaus obliegt der Vollzugsgeschäftsstelle – in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde – die Berechnung der Strafzeit und die Verantwortung für die pünktliche Entlassung der Insassen.

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind die Sorge für die rechtzeitige Überstellung von Insassen zu Gerichtsterminen und die Bearbeitung von Auskunftsersuchen von Behörden und Privatpersonen zum hier einsitzenden Personenkreis nach den Bestimmungen des Datenschutzes.

h)    Zahlstelle

Die Zahlstelle ist vornehmlich zuständig für die Verwaltung der Gelder der Insassen, d.h. für die Einnahme- und Ausgabebuchungen auf den (intern geführten) Insassenkonten – dies sowohl für den baren als auch für unbaren Zahlungsverkehr – und die damit einhergehende Führung der Barkasse und des Girokontos der Anstalt. Hierzu gehören auch die Überwachung der Forderungen gegenüber den Insassen (u.a. als Drittschuldner bei Pfändungen), die Buchung der Bezüge der Insassen und die Abwicklung des Einkaufs. Zum Teil verwaltet die Zahlstelle auch die Sachkonten der Haushaltsabteilung und der Arbeitsverwaltung.

Der Allgemeine Vollzugsdienst (AVD) ist in der Regel die größte Berufsgruppe in einer Justizvollzugsanstalt. Die Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe eins, zweites Eingangsamt sind im Schichtdienst tätig und kümmern sich rund um die Uhr um die Gefangenen und Untergebrachten. So sind sie z.B. zuständig für:

  • die Beaufsichtigung, Versorgung und Betreuung der Insassen,
  • die Unterstützung der Fachdienste bei der Behandlung der Insassen,
  • die Umsetzung eines vorgegebenen und ordnungsgemäßen Tagesablaufs. Durch die Art und Weise der Umsetzung übt die Beamtin/der Beamte des AVD einen starken Einfluss auf die Insassen aus und bestimmt maßgeblich die Atmosphäre und das Klima in der Justizvollzugsanstalt,
  • den Betrieb und die Bedienung der wirtschaftlichen und technischen Einrichtungen in der Anstalt, wie z.B.: Bekleidungskammer, Anstaltsküche, Fahrdienst, technische Sicherheitszentrale, Pforte- und Waffenkammer.

Die Zuweisung der Gefangenen und Untergebrachten auf einen bestimmten Arbeitsplatz erfolgt durch die Werkdienstleitung.

Die Betriebe der Arbeitsverwaltung werden durch jeweils einen ausgebildeten Handwerks- oder Industriemeister als Beamter des Werkdienstes geleitet; sie sind infolgedessen mit den unterschiedlichsten Aufgaben betraut, so u.a.:

  • Leitung der Betriebe nach betriebswirtschaftlichen und fachlichen Grundsätzen und
  • Stellung der erforderlichen Konzessionsträger.

Gemeinsam mit den weiteren, in nicht-leitender Funktion in den Betrieben eingesetzten Beamten des Werk- und Werkaufsichtsdienstes obliegen ihnen darüber hinaus

  • die Anleitung der Gefangenen und Untergebrachten in den Betrieben,
  • die Behandlung der Insassen im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit durch Förderung bzw. Erhaltung ihrer Arbeitsfähigkeit,
  • Rückmeldungen im Rahmen der weiteren Vollzugsplanung,
  • die Durchführung einer arbeitsmarktorientierten Aus- und Weiterbildung und
  • die Mitarbeit in allen Arbeitsbereichen nach kundenorientierten Vorgaben in Bezug auf Qualität, Leistung und Produkt.
a)    Medizinischer Dienst

Der medizinische Dienst ist für die umfängliche gesundheitsbezogene, hausärztliche sowie betriebsmedizinische Betreuung und Versorgung der Gefangenen und Untergebrachten zuständig.

Die ärztliche Versorgung erfolgt durch eine Anstaltsärztin, welche u.a. Fachärztin für Allgemeinmedizin und Chirurgie mit zusätzlichen Qualifikationen in Suchtmedizin und Hygiene ist. Des Weiteren versorgen Konsiliarärzte für Psychiatrie, Augenheilkunde und Zahnmedizin die Inhaftierten. Unterstützt werden die Ärzte durch aktuell 16 vollexaminierte Krankenpflegekräfte, die ergänzend über eine Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten (AVD) verfügen und auch in Abwesenheit der Ärzte rund um die Uhr die medizinische Versorgung der Inhaftierten in der Anstalt sicherstellen.

Die Versorgung der Insassen richtet sich nach dem sog. Äquivalenzprinzip, d.h. die Versorgung der Gefangenen und Untergebrachten entspricht den Grundsätzen der Behandlung von Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenversicherung und der Fürsorge- und Garantenpflicht des Justizvollzugs.

b)    Pädagogischer Dienst

Im Rahmen der jeweiligen vollzuglichen Planung bieten die sechs Pädagoginnen/ Pädagogen der Schulabteilung den Gefangenen und Untergebrachten die Möglichkeit, Angebote der Elementarbildung einschließlich Alphabetisierung und der Vorbereitung auf schulische bzw. berufliche Bildungsmaßnahmen wahrzunehmen. Ziel ist es, vorhandene sprachliche Defizite, (Semi-) Analphabetismus und Wissenslücken zu überwinden, sodass anschließend ein Zugang zu einer Maßnahme mit schulischem Abschluss bzw. einer beruflichen Ausbildungsmaßnahme möglich ist. Neben der Lehrtätigkeit als solcher gehören zum Berufsbild des Pädagogischen Dienstes in einer Justizvollzugsanstalt vor allem auch die Mitwirkung in der Vollzugsplangestaltung des einzelnen Schülers sowie die fortwährende Motivation für eine solche Maßnahme.

Bedingt durch den Umzug des Pädagogischen Zentrums von der JVA Münster in die JVA Werl im Juli 2016 erhöhen nunmehr sieben weitere pädagogische Kräfte den Personalbestand der Anstalt. Diese Lehrkräfte sind für die Durchführung abschließender, zum Teil mehrjähriger schulischer Maßnahmen zuständig, für welche sich interessierte männliche Strafgefangene aus allen Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen bewerben können. Auch hier spielt die interdisziplinäre Zusammenarbeit und die Berücksichtigung weiterer Defizite bei den Schülern im Zuge der Vollzugsplanung eine entscheidende Rolle.

c)    Psychologischer Dienst

Das Einsatzgebiet des psychologischen Dienstes in der JVA Werl ist vielfältig. Die Aufgaben umfassen die Einschätzung der Gefährlichkeit der Insassen für die Zeit innerhalb und außerhalb des Vollzuges als auch Psychodiagnostik und Behandlungsplanung. Bei psychischen Krisen unterstützt der psychologische Dienst bei der Stabilisierung derselben. Die Feststellung von Suizidalität zählt ebenfalls zu den Aufgaben des psychologischen Dienstes. Psychologinnen und Psychologen wirken zudem an der Behandlung der Insassen im Rahmen von Gesprächsreihen und Gruppenangeboten (zur Behandlung von Sexual- und Gewaltstraftätern, Skillstraining, Rückfallprophylaxe) mit. Darüber hinaus ist der psychologische Dienst auch in die Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern für den Allgemeinen Vollzugsdienst eingebunden.

d)    Seelsorge

Die Evangelische und Katholische Seelsorge ist Ansprechpartnerin für die Inhaftierten und Untergebrachten sowie für ihre Angehörigen. Darüber hinaus ist sie ansprechbar für die Bediensteten. Seelsorgegespräche sind immer freiwillig und unterliegen der Seelsorglichen Verschwiegenheit. Die Seelsorge bietet verschiedene Gesprächs- und kirchliche Gruppen an. Sie arbeitet mit externen Personen und Institutionen zusammen und ist verbunden mit der Kirche außerhalb der Mauern. An Sonn- und Feiertagen feiert sie regelmäßig Gottesdienst in der Kirche der JVA.

e)    Sozialdienst

Der Sozialdienst leistet Beratung und Hilfestellung für die Lösung der individuellen vielschichtigen Probleme der Insassen, wobei die Verbesserung ihrer Lebenslage das grundsätzliche Ziel ist. Bei der vollzuglichen Planung ist der Sozialdienst immer beteiligt. Der Fokus liegt insbesondere auf einer frühzeitigen und umfassenden Entlassungsvorbereitung; hierzu gehören u.a. Hilfestellungen und Förderung der sozialen Außenkontakte, Sucht- und Schuldnerberatung, Unterstützung in ausländerrechtlichen Angelegenheiten. Des Weiteren wirkt der Sozialdienst im Rahmen von Stellungnahmen bei vollzuglichen Entscheidungen zur Frage der Verlegung in den offenen Vollzug, die Zulassung vollzugsöffnender Maßnahmen und zur Frage der vorzeitigen Entlassung bei Strafgefangenen bzw. der Aussetzung oder Erledigterklärung der Maßregel Sicherungsverwahrung mit.

Über diese Aufgaben hinaus sind die Kräfte in verschiedenen Schwerpunkten tätig, für die sie durch spezifische Fortbildungen besondere fachliche Zusatzqualifikationen erlangt haben:

Suchtberatung

Schuldnerberatung

(fallbezogenes) Übergangsmanagement

Soziales Training

Integration

Weitere Kräfte des Sozialdienstes sind als Ansprechpersonen qualifiziert für die Bereiche: 

Ehrenamtliche Betreuung

Familiensensible Vollzugsgestaltung(Verlinkung zu Familienbesuch)

Opferschutzangelegenheiten