Unter bestimmten Voraussetzungen können Gefangene und Untergebrachte über an sie überwiesenes Geld während der Inhaftierung im Rahmen des rechtlich Zulässigen frei verfügen. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist vom Einzahler direkt bei dem jeweiligen Gefangenen oder Untergebrachten in Erfahrung zu bringen – aus Datenschutzgründen können die Bediensteten der JVA Werl diesbezüglich keine Auskunft geben!

Aus Sicherheitsgründen ist es nicht möglich, Gefangenen oder Untergebrachten Bargeld während des Besuchs zu übergeben, ihnen auf dem Postweg zuzusenden oder an der Pforte einzuzahlen. Es besteht allein die Möglichkeit der Geldüberweisung an die Insassen.

Unsere Bankverbindung lautet:

Zahlstelle der JVA Werl

IBAN DE79 4401 0046 0000 1664 63

BIC: PBNKDEFF

Wichtige Information

Auf dem Überweisungsformular bitte unter "Verwendungszweck" unbedingt den Vor- und Zunamen, das Geburtsdatum und, falls bekannt, die Buchnummer des Insassen angeben.