Motivations- und Behandlungsabteilung für Strafgefangene mit anschließender Sicherungsverwahrung („MoBASS“)

In Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, der darauf basierenden gesetzlichen Regelungen in § 66 c Abs. 2 Strafgesetzbuch und §§ 91, 92 StVollzG NRW und des Rahmenkonzeptes für einen behandlungsorientierten Strafvollzug für Strafgefangene mit angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, ist in der JVA Werl die Abteilung MoBASS eingerichtet worden. Auf dieser Abteilung können bis zu 39 Inhaftierte untergebracht werden. Die Unterbringung erfolgt grundsätzlich in Wohngruppen. Gefangene, die für diese Form der Unterbringung (noch) nicht geeignet sind, werden im geschlossenen Bereich untergebracht. Jedem Strafgefangenen wird nach einer kurzen Kennenlernphase ein Behandlungsteam, bestehend aus einem/r Mitarbeiter/in des Psychologischen Dienstes, Sozialdienstes und Allgemeinem Vollzugsdienstes, zugewiesen. Eine Kraft des Allgemeinen Vollzugsdienstes steht als Bezugsbetreuer/-in dem Gefangenen jederzeit als persönliche/r Ansprechpartner/in zur Verfügung. Das Team der Abteilung MoBASS arbeitet eng interdisziplinär zusammen; Kernpunkte sind regelmäßige Behandlungsbesprechungen, in denen sich intensiv über die Gefangenen ausgetauscht wird.

Oberstes Behandlungsziel ist die Verminderung des Risikopotenzials der Gefangenen, sodass der Antritt der Sicherungsverwahrung vermieden werden kann. Hierzu bietet die Abteilung MoBASS den Gefangenen die Möglichkeit zur intensiven Vorbereitung für die Behandlung in einer sozialtherapeutischen Abteilung/Anstalt oder für eine – ggfs. sogar vorzeitige – Entlassung aus der Strafhaft. Erfahrungsgemäß ist die Verlegung in die Sozialtherapie die Regel, da bei der Mehrzahl der Betroffenen ein Problembewusstsein für die eigene Gefährlichkeit erst noch entstehen muss und sodann die ursächlichen Faktoren erkannt und bearbeitet werden müssen. Um dies zu erreichen, wird den Gefangenen ein individuell abgestimmtes und differenziertes Behandlungsangebot unterbreitet, welches sich in einen mehrstufigen Motivierungs- und Behandlungsprozess gliedert:           

            1. Diagnostische Eingangs- und Orientierungsphase

            2. Motivierungs- und Kompetenzförderungsphase

            3. Therapeutische Basisbehandlung

Im Laufe des interdisziplinär ausgestalteten und zumeist langen Behandlungsprozesses sollen die Strafgefangenen eigene, sozial unerwünschte Strategien erkennen und verändern, Zusammenhänge zwischen ihrer Biografie und ihrer Straffälligkeit herstellen, eigene Risikofaktoren erkennen und verändern bzw. Maßnahmen für deren Reduktion erlernen, ihren Selbstwert stabilisieren und regulieren sowie Strategien zur Affektregulation anwenden. Dies soll erreicht werden durch verschiedene Einzelangebote (Gespräche u.a. mit dem Bezugsbetreuer oder dem zuständigen Fachdienst, Einzelpsychotherapie bei einem/r externen Therapeut/in), Gruppenbehandlungsangebote (deliktunspezifisch: Soziales Training, Reasoning & Rehabilitation Programm, Skills-Gruppe; deliktspezifisch: Behandlungsprogramm für inhaftierte Gewalttäter, Behandlungsprogramm für Sexualstraftäter) sowie interdisziplinär angebotene Freizeitangebote (u.a. Wohngruppensitzungen, Spiele- und Musikgruppen (bspw. Darts, Gitarre), Literaturkreis, Film- und Sportgruppen). Wichtig für den gesamten Behandlungsprozess ist, dass der Gefangene aktiv Verantwortung für sein Verhalten und die Entwicklung seiner Behandlung übernimmt. Der Behandlungsprozess selbst ist transparent organisiert, der Strafgefangene wird über seine deliktrelevanten Faktoren, seinen Behandlungsstand und seine Entwicklung offen und regelmäßig informiert.