Gefangene mit besonderer Hilfsbedürftigkeit („GmbH“)

Ein weiteres konzeptionell gestütztes Hilfsangebot wendet sich an besonders betreuungsbedürftige Gefangene. Das sogenannte GmbH-Programm ist bestimmt für diejenigen Persönlichkeiten unter den Gefangenen, die in der Zwangsgemeinschaft von circa 935 Männern mit ihren manchmal rauen Umgangsformen unter die Räder zu geraten drohen: Wenig durchsetzungsfähige, labile Persönlichkeiten oder Gefangene mit offenkundigen körperlichen bzw. psychischen Auffälligkeiten. Das Programm ist auf eine maximale Anzahl von neun Personen begrenzt und in eine normale Vollzugsabteilung mit maximal 28 Haftplätzen integriert.

Den in dieses Programm aufgenommenen Gefangenen stehen Kontaktpersonen aus den verschiedenen Fachbereichen zur Verfügung, welche in einer regelmäßig stattfindenden Fallkonferenz über die Entwicklung ihrer zu betreuenden Gefangenen und insbesondere über deren Kontakte zu anderen Insassen berichten und gegebenenfalls geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen vorschlagen. Auf diese Weise soll der gerade bei diesen Gefangenen großen Gefahr der Ausnutzung oder Unterdrückung durch Mitgefangene begegnet werden.