Das StVollzG NRW und das SVVollzG NRW sehen vor, dass die Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen mit der erforderlichen Anzahl von geeigneten und fachlich qualifizierten Bediensteten ausgestattet werden, um den gesetzlichen Auftrag im Alltag umzusetzen (§ 96 StVollzG NRW bzw. § 87 SVVollzG NRW).
Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Justizvollzugsanstalt – insbesondere von denen, welche täglich unmittelbar mit den Insassen arbeiten – wird ein hohes Maß an Teamfähigkeit (interdisziplinäres, d.h. mit den anderen Berufsgruppen gemeinsames, Arbeiten), Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft und insbesondere Verständnis für die Entwicklung, Situation und das Verhalten inhaftierter Personen verlangt.
Im Einzelnen ergeben sich für die JVA Werl folgende Dienstbereiche, welche gemeinsam an der Erreichung des gesetzlichen Ziels arbeiten:
Die JVA Werl wird durch einen Anstaltsleiter, einen Beamten der Laufbahngruppe zwei, zweites Eingangsamt, geleitet. Unterstützt durch die unterschiedlichen Berufsgruppen in der Anstalt, beaufsichtigt durch das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen und im Rahmen der Gesetze und Rechtsprechung trägt er dafür Sorge, dass die organisatorischen, personellen und baulichen Gegebenheiten eine Umsetzung des Behandlungsvollzuges unter gleichzeitiger Beachtung des Sicherheitsaspektes möglich machen. Dem Anstaltsleiter obliegt auch die Leitung der Sicherungsverwahrung, er vertritt die Anstalt nach außen und trägt die Verantwortung für den gesamten Vollzug. Im Innenverhältnis hat er die Verantwortung für vollzugliche Entscheidungen auf sieben Vollzugsabteilungsleiterinnen/-abteilungsleiter übertragen. Allerdings gibt es bestimmte beschränkende Maßnahmen zu Lasten einzelner Gefangener bzw. Sicherungsverwahrter, welche nur nach Anordnung durch den Anstaltsleiter zulässig sind.
Kernaufgabe des Verwaltungsdienstes ist es, die personellen, organisatorischen, baulichen, technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Erledigung der vollzuglichen Aufgaben sicherzustellen.
a) Arbeitsverwaltung
Der Arbeitseinsatz der Insassen wird durch die Arbeitsverwaltung organisiert und realisiert, d.h. neben der buchhalterischen Tätigkeit (Betriebsbuchhaltung, Lohnbuchhaltung) sind die dort eingesetzten Bediensteten u.a. mit allen mit der Entlohnung verbundenen Aufgaben (Festsetzung und Berechnung des Arbeitsentgeltes, Angelegenheiten der Sozialversicherung), der Beschaffung von Aufträgen für die Insassenarbeit sowie der Beschaffung und Erhaltung der für die Arbeit notwendigen Räume und Ausstattung betraut.
Eine Sonderstellung nimmt die der JVA Werl angegliederte „Zentrale Ausschreibungsstelle“ ein, deren Aufgabengebiet sich auf das gesamte Büromöbelprogramm „raumundform“ für die fünf Schreinerei-Eigenbetriebe im Justizvollzug Nordrhein-Westfalen erstreckt: d.h. unter anderem Ausschreibung der zu verarbeitenden Rohstoffe und Kundenberatung sowie Innenraumplanung bei Großobjekten.
b) Bauverwaltung
Die Bauverwaltung ist zuständig für die Verwaltung der Liegenschaft, dies in enger Zusammenarbeit mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB NRW). Bei auftretenden Schäden an den Gebäuden oder dem Interieur der JVA Werl ist die Bauverwaltung Ansprechpartner für die Bediensteten und koordiniert mit dem BLB NRW eine möglichst zeitnahe Beseitigung der Schäden.
c) Hauptgeschäftsstelle
Die Hauptgeschäftsstelle ist schwerpunktmäßig zuständig für sämtliche Personalangelegenheiten und allgemeine organisatorische Aufgaben.
d) Haushaltsabteilung
Die Haushaltsabteilung ist die finanzverwaltende Stelle der Justizvollzugsanstalt und stellt die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Budgets sicher. Sie überwacht die Ausgaben und Einnahmen der Anstalt und ist als originäre Vergabestelle zuständig für die Durchführung von bedeutenden Beschaffungen. Darüber hinaus obliegt ihr die wirtschaftliche Versorgung der Insassen, die Gestaltung von Verträgen mit externen Dienstleistern und die Bearbeitung von Sachschäden.
e) Sicherheit und Ordnung
Die Bediensteten der Abteilung Sicherheit und Ordnung sind für die Aufrechterhaltung derselben in ihren jeweiligen Bereichen zuständig. Ihre Aufgabe ist es, alle vollzuglichen Maßnahmen unter dem Aspekt möglicher Sicherheitsgefährdungen zu betrachten und zu bewerten. Neben der Teilnahme an Konferenzen und der Mitwirkung an den dort zu treffenden Entscheidungen gehört es zum Tagesgeschäft, u.a. dafür Sorge zu tragen, dass die Insassen keine unerlaubten Gegenstände (bspw. Drogen, Handys) in Gewahrsam haben und sonstigen möglichen Gefahren frühzeitig gegengesteuert wird.
f) Vollzugsabteilungsleitung
Die Vollzugsabteilungsleiterinnen und -leiter sind, eingebunden in ein Konferenzsystem, in ihrem Zuständigkeitsbereich
- verantwortlich für alle wesentlichen vollzuglichen Entscheidungen (z.B. Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen, Durchführen eines Disziplinarverfahrens bei Fehlverhalten des Insassen, Vollzugsplanung im engeren Sinne, Zulassung zum offenen Vollzug, Zulassung vollzugsöffnender Maßnahmen),
- im Rahmen von regelmäßigen Sprechstunden Ansprechpartner für die Gefangenen bzw. Untergebrachten bei Rückfragen oder –meldungen,
- vertreten vollzugliche (Konferenz-)Entscheidungen nach außen und
- geben Stellungnahmen gegenüber externen Stellen bei entsprechenden Anfragen ab.
g) Vollzugsgeschäftsstelle
Die Vollzugsgeschäftsstelle ist verantwortlich für die Erfassung sämtlicher notwendiger Daten aller Gefangenen und Untergebrachten, die der JVA Werl zugeführt werden. Sie entscheidet, ob diese sog. Zugänge in der JVA Werl verbleiben oder ob eine Verlegung in eine andere Vollzugseinrichtung erforderlich ist. Darüber hinaus obliegt der Vollzugsgeschäftsstelle – in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde – die Berechnung der Strafzeit und die Verantwortung für die pünktliche Entlassung der Insassen.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind die Sorge für die rechtzeitige Überstellung von Insassen zu Gerichtsterminen und die Bearbeitung von Auskunftsersuchen von Behörden und Privatpersonen zum hier einsitzenden Personenkreis nach den Bestimmungen des Datenschutzes.
h) Zahlstelle
Die Zahlstelle ist vornehmlich zuständig für die Verwaltung der Gelder der Insassen, d.h. für die Einnahme- und Ausgabebuchungen auf den (intern geführten) Insassenkonten – dies sowohl für den baren als auch für unbaren Zahlungsverkehr – und die damit einhergehende Führung der Barkasse und des Girokontos der Anstalt. Hierzu gehören auch die Überwachung der Forderungen gegenüber den Insassen (u.a. als Drittschuldner bei Pfändungen), die Buchung der Bezüge der Insassen und die Abwicklung des Einkaufs. Zum Teil verwaltet die Zahlstelle auch die Sachkonten der Haushaltsabteilung und der Arbeitsverwaltung.
Der Allgemeine Vollzugsdienst (AVD) ist in der Regel die größte Berufsgruppe in einer Justizvollzugsanstalt. Die Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe eins, zweites Eingangsamt sind im Schichtdienst tätig und kümmern sich rund um die Uhr um die Gefangenen und Untergebrachten. So sind sie z.B. zuständig für:
- die Beaufsichtigung, Versorgung und Betreuung der Insassen,
- die Unterstützung der Fachdienste bei der Behandlung der Insassen,
- die Umsetzung eines vorgegebenen und ordnungsgemäßen Tagesablaufs. Durch die Art und Weise der Umsetzung übt die Beamtin/der Beamte des AVD einen starken Einfluss auf die Insassen aus und bestimmt maßgeblich die Atmosphäre und das Klima in der Justizvollzugsanstalt,
- den Betrieb und die Bedienung der wirtschaftlichen und technischen Einrichtungen in der Anstalt, wie z.B.: Bekleidungskammer, Anstaltsküche, Fahrdienst, technische Sicherheitszentrale, Pforte- und Waffenkammer.
Die Zuweisung der Gefangenen und Untergebrachten auf einen bestimmten Arbeitsplatz erfolgt durch die Werkdienstleitung.
Die Betriebe der Arbeitsverwaltung werden durch jeweils einen ausgebildeten Handwerks- oder Industriemeister als Beamter des Werkdienstes geleitet; sie sind infolgedessen mit den unterschiedlichsten Aufgaben betraut, so u.a.:
- Leitung der Betriebe nach betriebswirtschaftlichen und fachlichen Grundsätzen und
- Stellung der erforderlichen Konzessionsträger.
Gemeinsam mit den weiteren, in nicht-leitender Funktion in den Betrieben eingesetzten Beamten des Werk- und Werkaufsichtsdienstes obliegen ihnen darüber hinaus
- die Anleitung der Gefangenen und Untergebrachten in den Betrieben,
- die Behandlung der Insassen im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit durch Förderung bzw. Erhaltung ihrer Arbeitsfähigkeit,
- Rückmeldungen im Rahmen der weiteren Vollzugsplanung,
- die Durchführung einer arbeitsmarktorientierten Aus- und Weiterbildung und
- die Mitarbeit in allen Arbeitsbereichen nach kundenorientierten Vorgaben in Bezug auf Qualität, Leistung und Produkt.
a) Medizinischer Dienst
Der medizinische Dienst ist für die umfängliche gesundheitsbezogene, hausärztliche sowie betriebsmedizinische Betreuung und Versorgung der Gefangenen und Untergebrachten zuständig.
Die ärztliche Versorgung erfolgt durch Anstaltsärzte, welche u.a. Fachärzte für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin mit zusätzlichen Qualifikationen in Suchtmedizin sowie Betriebsmedizin, Ernährungsmedizin und Rettungswesen sind. Des Weiteren versorgen Konsiliarärzte für Psychiatrie, Augenheilkunde und Zahnmedizin die Inhaftierten. Unterstützt werden die Ärzte durch aktuell 16 vollexaminierte Krankenpflegekräfte, die ergänzend über eine Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten (AVD) verfügen und auch in Abwesenheit der Ärzte rund um die Uhr die medizinische Versorgung der Inhaftierten in der Anstalt sicherstellen.
Die Versorgung der Insassen richtet sich nach dem sog. Äquivalenzprinzip, d.h. die Versorgung der Gefangenen und Untergebrachten entspricht den Grundsätzen der Behandlung von Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenversicherung und der Fürsorge- und Garantenpflicht des Justizvollzugs.
b) Pädagogischer Dienst
Im Rahmen der jeweiligen vollzuglichen Planung bieten die sechs Pädagoginnen/ Pädagogen der Schulabteilung den Gefangenen und Untergebrachten die Möglichkeit, Angebote der Elementarbildung einschließlich Alphabetisierung und der Vorbereitung auf schulische bzw. berufliche Bildungsmaßnahmen wahrzunehmen. Ziel ist es, vorhandene sprachliche Defizite, (Semi-) Analphabetismus und Wissenslücken zu überwinden, sodass anschließend ein Zugang zu einer Maßnahme mit schulischem Abschluss bzw. einer beruflichen Ausbildungsmaßnahme möglich ist. Neben der Lehrtätigkeit als solcher gehören zum Berufsbild des Pädagogischen Dienstes in einer Justizvollzugsanstalt vor allem auch die Mitwirkung in der Vollzugsplangestaltung des einzelnen Schülers sowie die fortwährende Motivation für eine solche Maßnahme.
Bedingt durch den Umzug des Pädagogischen Zentrums von der JVA Münster in die JVA Werl im Juli 2016 erhöhen nunmehr sieben weitere pädagogische Kräfte den Personalbestand der Anstalt. Diese Lehrkräfte sind für die Durchführung abschließender, zum Teil mehrjähriger schulischer Maßnahmen zuständig, für welche sich interessierte männliche Strafgefangene aus allen Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen bewerben können. Auch hier spielt die interdisziplinäre Zusammenarbeit und die Berücksichtigung weiterer Defizite bei den Schülern im Zuge der Vollzugsplanung eine entscheidende Rolle.
c) Psychologischer Dienst
Das Einsatzgebiet des Psychologischen Dienstes in der JVA Werl ist vielfältig. Die Aufgaben umfassen Stabilisierung bei psychischen Krisen, die Einschätzung der Gefährlichkeit des Insassen für die Zeit innerhalb und außerhalb des Vollzuges, Psychodiagnostik und Behandlungsplanung oder therapeutische Unterstützung, um das Ziel eines straffreien Lebens zu erreichen. Für jeden Gefangenen und Untergebrachten wird nach Möglichkeit ein individuell passendes Betreuungs- und Behandlungsangebot im Rahmen des Zugangsverfahrens, der Vollzugsplanung und der Vollzugsplanfortschreibungen zusammengestellt. Jeder Insasse kann sich zudem jederzeit eigeninitiativ beim Psychologischen Dienst melden, um sich beraten und unterstützen zu lassen.
d) Seelsorglicher Dienst
Der Seelsorgliche Dienst – in der JVA Werl bestehend aus jeweils zwei Vertretern der katholischen und evangelischen Kirche – ist in erster Linie Ansprechpartner für die Gefangenen und Untergebrachten, aber auch für deren Angehörige. Darüber hinaus stehen die Seelsorger auch den Anstaltsbediensteten bei Bedarf unterstützend zur Seite. Neben der Feier der Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen und den seelsorglichen Einzelgesprächen bietet der seelsorgliche Dienst Kirchengruppen – ggf. mit externer Verstärkung – für Insassen an, arbeitet mit caritativen und diakonischen Verbänden zusammen und ist zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit im kirchlichen Raum.
e) Sozialdienst
Der Sozialdienst leistet Beratung und Hilfestellung für die Lösung der individuellen vielschichtigen Probleme der Insassen, wobei die Verbesserung ihrer Lebenslage das grundsätzliche Ziel ist. Bei der vollzuglichen Planung ist der Sozialdienst immer beteiligt. Der Fokus liegt insbesondere auf einer frühzeitigen und umfassenden Entlassungsvorbereitung; hierzu gehören u.a. Hilfestellungen und Förderung der sozialen Außenkontakte, Sucht- und Schuldnerberatung, Unterstützung in ausländerrechtlichen Angelegenheiten. Des Weiteren wirkt der Sozialdienst im Rahmen von Stellungnahmen bei vollzuglichen Entscheidungen zur Frage der Verlegung in den offenen Vollzug, die Zulassung vollzugsöffnender Maßnahmen und zur Frage der vorzeitigen Entlassung bei Strafgefangenen bzw. der Aussetzung oder Erledigterklärung der Maßregel Sicherungsverwahrung mit.