Die Zuweisung der Gefangenen und Untergebrachten auf einen bestimmten Arbeitsplatz erfolgt durch die Werkdienstleitung.

Die Betriebe der Arbeitsverwaltung werden durch jeweils einen ausgebildeten Handwerks- oder Industriemeister als Beamter des Werkdienstes geleitet; sie sind infolgedessen mit den unterschiedlichsten Aufgaben betraut, so u.a.:

  • Leitung der Betriebe nach betriebswirtschaftlichen und fachlichen Grundsätzen und
  • Stellung der erforderlichen Konzessionsträger.

Gemeinsam mit den weiteren, in nicht-leitender Funktion in den Betrieben eingesetzten Beamten des Werk- und Werkaufsichtsdienstes obliegen ihnen darüber hinaus

  • die Anleitung der Gefangenen und Untergebrachten in den Betrieben,
  • die Behandlung der Insassen im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit durch Förderung bzw. Erhaltung ihrer Arbeitsfähigkeit,
  • Rückmeldungen im Rahmen der weiteren Vollzugsplanung,
  • die Durchführung einer arbeitsmarktorientierten Aus- und Weiterbildung und
  • die Mitarbeit in allen Arbeitsbereichen nach kundenorientierten Vorgaben in Bezug auf Qualität, Leistung und Produkt.