Hinweise für Besucherinnen und Besucher

1. Den Gefangenen stehen im Rahmen des Regelbesuchs 120 Minuten Besuchszeit im Monat zur Verfügung. Diese Zeit kann zusammenhängend in Anspruch genommen oder auf zwei Besuche von jeweils 60 Minuten Dauer aufgeteilt werden. An Samstagen sind nur Besuche von höchstens 60 Minuten Dauer möglich.

Sicherungsverwahrte können fünf Regelbesuche von jeweils 120 Minuten Dauer im Monat durchführen. Diese Besuchszeiten können nicht weiter aufgeteilt werden.

Ferner können sowohl Gefangene als auch Untergebrachte mit entsprechender Erlaubnis zweimal im Monat Langzeitbesuche mit einer Dauer von jeweils 180 Minuten durchführen.

Den Gefangenen können einmalig 120 Minuten pro Monat für Familienbesuche zur Verfügung stehen.

Unter bestimmten Voraussetzungen sind darüber hinaus auch Sonderbesuche möglich.

2. Besucherinnen und Besucher benötigen für jeden Besuch eine gültige Besuchserlaubnis, welche durch den Insassen zu beantragen und auf seine Kosten zu verschicken ist.

Auf der Besuchserlaubnis müssen alle Besuchernamen genannt sein.

Kann ein Besuchstermin nicht wahrgenommen werden, ist es sehr wichtig, dass die Besuchsabteilung frühestmöglich unter der Rufnummer

+49 (0)2922 / 981 - 2522 oder 2539

benachrichtigt wird.

3. Um einen reibungslosen Besuchsablauf sicherzustellen, sollten die Besucherinnen und Besucher 30 Minuten vor Besuchsbeginn erscheinen. Verspätungen können dazu führen, dass der Besuch nicht mehr durchgeführt werden kann.

Sowohl Angehörige als auch Verteidiger, Rechtsanwälte, Notare und sonstige Bevollmächtigte betreten die Anstalt durch die Besucherpforte. Der Besucher hat sich beim Betreten der Anstalt durch einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder ein anderes geeignetes Personaldokument, das mit einem neueren Lichtbild versehen sein muss, auszuweisen. Auch für Kinder ab dem 12. Monat, muss ein entsprechendes Ausweisdokument vorgelegt werden. Eine Geburtsurkunde reicht generell nicht aus.

Ohne gültiges Ausweisdokument werden Sie nicht zum Besuch zugelassen.

Schließfächer vor der Anstalt Quelle: JVA Werl

4. Die Besucherinnen und Besucher sollten eine Zweieuromünze für die vor der Anstalt gelegenen Schließfächer bereithalten, um dort alle nicht zum Besuch zugelassenen Gegenstände, wie Taschen, Handys und Armbanduhren, einschließen zu können. In der Besucherpforte sind nur Geldscheine für den Kartenautomaten (Fünf-, Zehn- und Zwanzigeuroscheine), der Besuchsschein und der Personalausweis mitzuführen.

 

 5. Zur Auflockerung des Besuches dürfen Besucherinnen und Besucher Tabakwaren, Süßigkeiten und Getränke erwerben. Die Höchstgrenze beträgt

pro Regelbesuch: 20,00 €

pro Doppelbesuch: 40,00 €

pro Familienbesuch, Sonderbesuch: 10,00 €

pro Besuch von Rechtsanwälten: 5,00 €

pro Besuch von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern: 15,00 €.

 

Bitte beachten Sie, dass der Einkauf über ein Chipkartensystem erfolgt.

Das Aufwerten der Chipkarte (max. 20,- Euro) funktioniert nur mit passenden Geldscheinen (5 €, 10 €, 20 €). Ein Wechsel von größeren Geldscheinen ist nicht mehr möglich.

Angebrochene Waren sowie Getränke dürfen von den Insassen nicht in die Hafthäuser mitgenommen werden.

 

6. In den Besuchsräumlichkeiten besteht Rauchverbot.

Das gesamte Besucherzentrum ist barrierefrei, Fahrstühle sind vorhanden.

Spielzimmer im Bereich des Regelbesuches (Strafhaft) Quelle: JVA Werl

7. Ein besonderes Augenmerk wird auf das Wohlbefinden der zu Besuch kommenden Kinder gelegt. Neben den Besonderheiten des Familienbesuches ist auch für die Kinder, welche im Rahmen des Regelbesuches die JVA Werl aufsuchen, ein Spielzimmer eingerichtet worden. Zudem können sich die Kinder Ausmalbilder, Stifte und Spiele bei den beaufsichtigenden Bediensteten ausleihen. Eigenes Spielzeug darf aus Sicherheitsgründen nicht mitgebracht werden.

 

8. Termine von Rechtsanwälten, Betreuerinnen und Betreuern, Gutachtern, Behördenmitarbeitern oder sonstigen Bevollmächtigten können nur nach telefonischer Vereinbarung (mindestens ein Tag vorher!) unter 02922 / 981 - 2522 oder 2539 durchgeführt werden.

 

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Video: Kontakt zu Gefangenen