Gefangene sind gem. § 29 Abs. 1 S. 2 StVollzG NRW zur Ausübung einer ihnen zugewiesenen Beschäftigung (Arbeit, arbeitstherapeutische Maßnahme, schulische oder berufliche Bildung) verpflichtet. Sicherungsverwahrte hingegen nicht, ihnen soll eine solche jedoch angeboten werden (§ 31 Abs. 1 S. 1 u. 2 SVVollzG NRW). Die Beschäftigung soll die körperlichen und geistigen Fähigkeiten sowie die Interessen der Insassen berücksichtigen und muss zumutbar sein. Ihnen soll möglichst wirtschaftlich ergiebige Arbeit zugewiesen werden; ist der Gefangene bzw. Untergebrachte hierzu nicht fähig, soll er arbeitstherapeutisch beschäftigt werden.

Quantitativ steht der Arbeitseinsatz der Insassen als Behandlungsmaßnahme in der JVA Werl im Vordergrund: Mit einer Beschäftigungsquote von 65 % bis 75 % – Schwankungen sind konjunkturell oder jahreszeitenbedingt – belegt sie im Vergleich mit den anderen Anstalten des Landes Nordrhein-Westfalen und auch anderer Bundesländer einen Spitzenplatz.

Der Arbeitseinsatz der Insassen wird durch die Arbeitsverwaltung mit dem Ziel einer möglichst hohen Beschäftigungsquote und unter Angleichung an die Verhältnisse der freien Wirtschaft organisiert. Dazu bietet die JVA Werl Arbeitsplätze vor allem in Eigen- und Unternehmerbetrieben, aber auch im Versorgungsbereich an.

Eigenbetriebe werden von der Anstalt wie ein selbstständiges Unternehmen geführt: In eigener Verantwortung werden eigene Produkte geplant, hergestellt und vermarktet. Der Kundenkreis umfasst Behörden, Unternehmen und Privatpersonen.

Unternehmerbetriebe sind von externen Unternehmen angemietete Produktionsstätten der Anstalt, um dort ihre Produkte gegen ein an die Anstalt zu zahlendes Entgelt von Gefangenen oder Untergebrachten herstellen zu lassen.

Darüber hinaus gibt es Betriebe, welche ausschließlich für die Versorgung der Gefangenen und Untergebrachten mit Mahlzeiten, der Verwahrung ihrer Habseligkeiten und der Beschaffung von Hygieneartikeln sowie Kleidung für die Insassen oder der Pflege der Grünbereiche in der Anstalt zuständig sind. Auch diese sog. Versorgungsbetriebe bieten geeigneten Insassen die Möglichkeit, einer regelmäßigen Beschäftigung nachzugehen, so z.B. die Küche

Es werden zudem drei zweijährige berufliche Vollausbildungen angeboten: zum Bäcker (acht Ausbildungsplätze), Koch (sechs Ausbildungsplätze) und Tischler (sechs Ausbildungsplätze). Des Weiteren ist ein Berufsqualifizierungsangebot zum Erwerb des Gabelstaplerscheins geplant.

Beschäftigte Gefangene und Untergebrachte erhalten für ihre Arbeit ein Entgelt, welches sie zum Teil ansparen müssen und ihnen im Übrigen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur freien Verfügung steht.

Sie können die Anstalt bei der Resozialisierung der Insassen in diesen Bereichen unterstützen, indem Sie Produkte der Eigenbetriebe erwerben (www.knastladen.de/Auswahl-JVA/JVA-Werl) oder als Unternehmer/-in Ihre Produkte in der Anstalt fertigen lassen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann wenden Sie sich bitte an die Arbeitsverwaltung der Anstalt. Hier stehen Ihnen folgende Ansprechpartner gerne zur Verfügung:

Wittenbrink

Frau Wittenbrink (Leiterin Arbeitsverwaltung)
Tel: +49 2922 981 - 1111
Fax: +49 2922 981 - 5010
E-Mail: raphaela.wittenbrink@jva-werl.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm
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Kristen

Frau Kristen (stellvertretende Leiterin Arbeitsverwaltung)
Tel +49 2922 981 - 1112
Fax +49 2922 981 - 5010
E-Mail: laura.kirsten@jva-werl.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm
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”Herr

Herr Wehler (Werkdienstleiter)
Tel: +49 2922 981 - 3001
Fax: +49 2922 891 - 5010
E-Mail: ralph.wehler@jva-werl.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm
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”Herr

Herr Mersmann (stellvertretender Werkdienstleiter)
Tel: +49 2922 981 - 3002
Fax: +49 2922 981 - 5010
E-Mail: achim.mersmann@jva-werl.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm