Grundlage für unsere Tätigkeit ist das Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen (StVollzG NRW) und das Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen (SVVollzG NRW). Nach diesen Gesetzen dienen beide Vollzugsformen dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten sowie dem Ziel, Gefangene und in der Sicherungsverwahrung Untergebrachte zu befähigen, künftig ein Leben ohne Straftaten zu führen. Darüber hinaus dient der Vollzug der Sicherungsverwahrung dazu, die Gefahren, die von den Untergebrachten für die Allgemeinheit ausgehen, so zu mindern, dass die Vollstreckung der Unterbringung möglichst bald beendet werden kann.
Um diese Ziele zu erreichen, werden unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Gefangenen und Untergebrachten vielfältige Behandlungs- und Motivationsmaßnahmen durchgeführt. Einiges von dem erfahren Sie in den folgenden Beiträgen.
Sie können sich über die geschichtliche und bauliche Entwicklung der Anstalt, ihre heutigen Rahmenbedingungen und auch über die Organisation und Abläufe in der Anstalt informieren. So erhalten Sie ein realistisches Bild von unserem Vollzugsalltag.
Vielen Dank für Ihr Interesse.