a)    Medizinischer Dienst

Der medizinische Dienst ist für die umfängliche gesundheitsbezogene, hausärztliche sowie betriebsmedizinische Betreuung und Versorgung der Gefangenen und Untergebrachten zuständig.

Die ärztliche Versorgung erfolgt durch eine Anstaltsärztin, welche u.a. Fachärztin für Allgemeinmedizin und Chirurgie mit zusätzlichen Qualifikationen in Suchtmedizin und Hygiene ist. Des Weiteren versorgen Konsiliarärzte für Psychiatrie, Augenheilkunde und Zahnmedizin die Inhaftierten. Unterstützt werden die Ärzte durch aktuell 16 vollexaminierte Krankenpflegekräfte, die ergänzend über eine Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten (AVD) verfügen und auch in Abwesenheit der Ärzte rund um die Uhr die medizinische Versorgung der Inhaftierten in der Anstalt sicherstellen.

Die Versorgung der Insassen richtet sich nach dem sog. Äquivalenzprinzip, d.h. die Versorgung der Gefangenen und Untergebrachten entspricht den Grundsätzen der Behandlung von Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenversicherung und der Fürsorge- und Garantenpflicht des Justizvollzugs.

b)    Pädagogischer Dienst

Im Rahmen der jeweiligen vollzuglichen Planung bieten die sechs Pädagoginnen/ Pädagogen der Schulabteilung den Gefangenen und Untergebrachten die Möglichkeit, Angebote der Elementarbildung einschließlich Alphabetisierung und der Vorbereitung auf schulische bzw. berufliche Bildungsmaßnahmen wahrzunehmen. Ziel ist es, vorhandene sprachliche Defizite, (Semi-) Analphabetismus und Wissenslücken zu überwinden, sodass anschließend ein Zugang zu einer Maßnahme mit schulischem Abschluss bzw. einer beruflichen Ausbildungsmaßnahme möglich ist. Neben der Lehrtätigkeit als solcher gehören zum Berufsbild des Pädagogischen Dienstes in einer Justizvollzugsanstalt vor allem auch die Mitwirkung in der Vollzugsplangestaltung des einzelnen Schülers sowie die fortwährende Motivation für eine solche Maßnahme.

Bedingt durch den Umzug des Pädagogischen Zentrums von der JVA Münster in die JVA Werl im Juli 2016 erhöhen nunmehr sieben weitere pädagogische Kräfte den Personalbestand der Anstalt. Diese Lehrkräfte sind für die Durchführung abschließender, zum Teil mehrjähriger schulischer Maßnahmen zuständig, für welche sich interessierte männliche Strafgefangene aus allen Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen bewerben können. Auch hier spielt die interdisziplinäre Zusammenarbeit und die Berücksichtigung weiterer Defizite bei den Schülern im Zuge der Vollzugsplanung eine entscheidende Rolle.

c)    Psychologischer Dienst

Das Einsatzgebiet des psychologischen Dienstes in der JVA Werl ist vielfältig. Die Aufgaben umfassen die Einschätzung der Gefährlichkeit der Insassen für die Zeit innerhalb und außerhalb des Vollzuges als auch Psychodiagnostik und Behandlungsplanung. Bei psychischen Krisen unterstützt der psychologische Dienst bei der Stabilisierung derselben. Die Feststellung von Suizidalität zählt ebenfalls zu den Aufgaben des psychologischen Dienstes. Psychologinnen und Psychologen wirken zudem an der Behandlung der Insassen im Rahmen von Gesprächsreihen und Gruppenangeboten (zur Behandlung von Sexual- und Gewaltstraftätern, Skillstraining, Rückfallprophylaxe) mit. Darüber hinaus ist der psychologische Dienst auch in die Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern für den Allgemeinen Vollzugsdienst eingebunden.

d)    Seelsorge

Die Evangelische und Katholische Seelsorge ist Ansprechpartnerin für die Inhaftierten und Untergebrachten sowie für ihre Angehörigen. Darüber hinaus ist sie ansprechbar für die Bediensteten. Seelsorgegespräche sind immer freiwillig und unterliegen der Seelsorglichen Verschwiegenheit. Die Seelsorge bietet verschiedene Gesprächs- und kirchliche Gruppen an. Sie arbeitet mit externen Personen und Institutionen zusammen und ist verbunden mit der Kirche außerhalb der Mauern. An Sonn- und Feiertagen feiert sie regelmäßig Gottesdienst in der Kirche der JVA.

e)    Sozialdienst

Der Sozialdienst leistet Beratung und Hilfestellung für die Lösung der individuellen vielschichtigen Probleme der Insassen, wobei die Verbesserung ihrer Lebenslage das grundsätzliche Ziel ist. Bei der vollzuglichen Planung ist der Sozialdienst immer beteiligt. Der Fokus liegt insbesondere auf einer frühzeitigen und umfassenden Entlassungsvorbereitung; hierzu gehören u.a. Hilfestellungen und Förderung der sozialen Außenkontakte, Sucht- und Schuldnerberatung, Unterstützung in ausländerrechtlichen Angelegenheiten. Des Weiteren wirkt der Sozialdienst im Rahmen von Stellungnahmen bei vollzuglichen Entscheidungen zur Frage der Verlegung in den offenen Vollzug, die Zulassung vollzugsöffnender Maßnahmen und zur Frage der vorzeitigen Entlassung bei Strafgefangenen bzw. der Aussetzung oder Erledigterklärung der Maßregel Sicherungsverwahrung mit.

Über diese Aufgaben hinaus sind die Kräfte in verschiedenen Schwerpunkten tätig, für die sie durch spezifische Fortbildungen besondere fachliche Zusatzqualifikationen erlangt haben:

Suchtberatung

Schuldnerberatung

(fallbezogenes) Übergangsmanagement

Soziales Training

Integration

Weitere Kräfte des Sozialdienstes sind als Ansprechpersonen qualifiziert für die Bereiche: 

Ehrenamtliche Betreuung

Familiensensible Vollzugsgestaltung(Verlinkung zu Familienbesuch)

Opferschutzangelegenheiten