Betreuung und Behandlung durch den psychologischen Dienst

Das Einsatzgebiet des psychologischen Dienstes in der JVA Werl ist vielfältig. Bei jedem Inhaftierten/ Untergebrachten wird der Versuch unternommen, diesen zur Mitarbeit zu motivieren und ihm die Chance zur Veränderung und auf eine erfolgreiche gesellschaftliche Reintegration zu geben. Manchmal ist dies zur gegebenen Zeit aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich. In regelmäßigen Abständen wird der Versuch einer Motivation zur Zusammenarbeit dann wiederholt.

Die Kräfte des psychologischen Dienstes arbeiten auf den einzelnen Vollzugsabteilungen interdisziplinär mit den anderen Berufsgruppen zusammen. 

Das Aufgabengebiet des psychologischen Dienstes umfasst dabei im Wesentlichen drei Themenbereiche:

1.         Diagnostik und Prognose

Hierzu gehört vor allem die Ermittlung von individuellen Risikofaktoren, die im Zusammenhang mit der Anlassdelinquenz und der evtl. kriminogenen Entwicklung wirksam sind, eine diagnostische Beurteilung der Persönlichkeit sowie die Planung und Empfehlung von Behandlungsangeboten mit dem Ziel einer Veränderung der Risikofaktoren.

2.         Behandlung

Die Behandlung umfasst Einzelmaßnahmen wie Motivationsgespräche, psychologische Einzelgesprächsreihen (zur weiteren diagnostischen Abklärung oder zur Bearbeitung der Anlasstat) oder Psychotherapie oder Gruppenangebote, die in der Regel durch interdisziplinäre Teams durchgeführt werden.

3.         Krisenintervention

Beim Auftreten von psychischen Krisen ist auf jeder Abteilung eine Kraft des psychologischen Dienstes verfügbar, um dem Inhaftierten/ Untergebrachten psychologische Unterstützung zur Stabilisierung anzubieten. Darüber hinaus muss geprüft werden, ob eine Selbst- und/oder Fremdgefährdung vorliegt. Ggfls. macht die Problematik auch eine enge Abstimmung mit dem medizinischen Dienst erforderlich.

 

Jeder Insasse kann sich zudem jederzeit eigeninitiativ beim psychologischen Dienst melden, um sich beraten und unterstützen zu lassen.


Betreuung und Behandlung durch den Sozialdienst

Suchtberatung

Die zuständige Kraft des Sozialdienstes bespricht mit dem Betroffenen die Möglichkeiten und Ziele. Abhängig von der jeweiligen individuellen Situation kann die Teilnahme an Angeboten der Suchtberatung oder die Durchführung einer Drogenentwöhnungsbehandlung sinnvoll sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Zurückstellung der Strafe(n) nach § 35 Betäubungsmittelgesetz beantragt werden und eine Therapievermittlung in eine externe (stationäre) Fachklinik erfolgen.

Für Insassen, welche nicht in eine Entwöhnungsbehandlung vermittelt werden können oder vermittelt werden wollen, werden diverse suchtspezifische Gruppen- und Einzelangebote bereitgehalten.

Insassen mit einer medizinischen Indikation können während der Inhaftierung substituiert werden (d.h. einen Drogenersatzstoff erhalten).

Darüber hinaus bietet die Suchtberatung, teilweise in Kooperation mit externen Institutionen, Präventionsmaßnahmen und Aufklärungsveranstaltungen zum Thema Gesundheit, Infektionskrankheiten und Drogennotfalltrainings an.

Schuldnerberatung

Ziel der Beratung überschuldeter Gefangener und Untergebrachter durch den Sozialdienst ist es, die Betroffenen zu befähigen, die belastende Situation durch die Aktivierung der eigenen Selbsthilfepotenziale zu verändern und möglichst eine schuldenfreie, zumindest aber schuldenreduzierte Rückkehr in die Gesellschaft zu unterstützen. Je nach Größe und Schwierigkeit des Einzelfalles stehen den so angesprochenen Insassen neben der für sie zuständigen Kraft des Sozialdienstes zertifizierte Kräfte des Sozialdienstes für die Schuldnerberatung zur Verfügung. Mit den Insassen werden - entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten – Sanierungspläne zur Entschuldung (z.B. Verbraucherinsolvenz- verfahren bzw. dessen Vorbereitung, Ratenvereinbarungen, Vergleiche oder sonstige Vereinbarungen mit den Gläubigern) erstellt. Es wird die Zusammenarbeit mit einer externen staatlich anerkannten Schuldnerberatungsstelle und dem Verein für Straffälligenhilfe Werl e.V. geprüft. Dieser Verein stellt in Einzelfällen zinslose Darlehn zur Entschuldung Straffälliger zur Verfügung.

Fallbezogenes Übergangsmanagement

Das fallbezogene Übergangsmanagement" setzt an den Schnittstellen, d.h. zu Beginn und zum Ende der Inhaftierung an.

Alles, was an Aufgaben im Übergangsmanagement von Beginn der Inhaftierung an geleistet wird, dient der Stabilisierung der Entlassungssituation und sichert die Ergebnisse der vollzuglichen Behandlungsmaßnahmen. Es unterstützt die nach der Entlassung zuständigen Institutionen in der Übergangsphase und hilft Rückfälle zu vermeiden.

Die in der Einzelfallhilfe zuständige Kraft des Sozialdienstes zeigt dem Inhaftierten mögliche Reso-Hilfen auf und unterstützt und vermittelt je nach Bedarf des Einzelfalles.

Zu den Reso Hilfen zählen u.a.

-       Vermittlung von Wohnmöglichkeiten

-       Sicherung des Lebensunterhaltes

-       Berufliche Integration - Link zur Gemeinschaftsinitiative B 5 externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

-       Vorbereitung für die Gewährung von passenden Leistungen des Sozialgesetzbuches

-       Anbindung an externe Netzwerkstrukturen, die in der Phase des Übergangs und in der Zeit nach der Haftentlassung Unterstützung anbieten

Integration

Der Anteil ausländischer Inhaftierter lag am 19.01.2023 mit 283 ausländischen Inhaftierten von insgesamt 870 Insassen bei 31,38 %. Sie stammen aus insgesamt 46 unterschiedlichen Nationen, 3 Insassen wurden als staatenlos und 1 Insasse als ungeklärte Staatsangehörigkeit geführt. Darüber hinaus gehören die Inhaftierten unterschiedlichen Religionen an.

Diese kulturelle Vielfalt erfordert auch in der JVA Werl die Implementierung verschiedener Maßnahmen zur Förderung der Integration. Zur Vermeidung von Ausgrenzung und Verständigungsschwierigkeiten sowohl auf Seiten der Inhaftierten als auch auf Seiten der Vollzugsbediensteten sind Maßnahmen installiert worden, welche Verhaltensauffälligkeiten minimieren und gegenseitige Akzeptanz aufbauen sollen. Es gilt, den Gemeinsinn zu stärken und eine an der verfassungsmäßigen Werteordnung orientierte Integration zu fördern. Gleichermaßen sollen jedoch alle dieser Werteordnung entgegenstehenden Aktivitäten unterbunden werden. Die Sicherheit der Anstalt sowie der Schutz der Allgemeinheit soll vorrangig betrachtet und das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Justizvollzugs gestärkt werden.

Daher wurden fünf Bereiche benannt, für welche jeweils Maßnahmen umgesetzt wurden:

  • Maßnahmen zur Verbesserung der sprachlichen Verständigung
  • Maßnahmen zur Sicherstellung eines spannungsfreien Zusammenlebens im Vollzug
  • Maßnahmen zur Verhinderung von Radikalisierung im Vollzug
  • Maßnahmen zur Förderung der Integrationschancen nach der Haftentlassung
  • Maßnahmen zur Optimierung der Handlungssicherheit der Vollzugsbediensteten