Kernaufgabe des Verwaltungsdienstes ist es, die personellen, organisatorischen, baulichen, technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Erledigung der vollzuglichen Aufgaben sicherzustellen.
a) Arbeitsverwaltung
Der Arbeitseinsatz der Insassen wird durch die Arbeitsverwaltung organisiert und realisiert, d.h. neben der buchhalterischen Tätigkeit (Betriebsbuchhaltung, Lohnbuchhaltung) sind die dort eingesetzten Bediensteten u.a. mit allen mit der Entlohnung verbundenen Aufgaben (Festsetzung und Berechnung des Arbeitsentgeltes, Angelegenheiten der Sozialversicherung), der Beschaffung von Aufträgen für die Insassenarbeit sowie der Beschaffung und Erhaltung der für die Arbeit notwendigen Räume und Ausstattung betraut.
b) Bauverwaltung
Die Bauverwaltung ist zuständig für die Verwaltung der Liegenschaft, dies in enger Zusammenarbeit mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB NRW). Bei auftretenden Schäden an den Gebäuden oder dem fest verbauten Interieur der JVA Werl ist die Bauverwaltung Ansprechpartner für die Bediensteten und koordiniert mit dem BLB NRW eine möglichst zeitnahe Beseitigung der Schäden. Darüber hinaus begleitet und koordiniert die Bauverwaltung sämtliche Neu- und Erweiterungsbauten innerhalb der JVA Werl.
c) Hauptgeschäftsstelle
Die Hauptgeschäftsstelle ist schwerpunktmäßig zuständig für sämtliche Personalangelegenheiten und allgemeine organisatorische Aufgaben.
d) Haushaltsabteilung
Die Haushaltsabteilung ist die finanzverwaltende Stelle der Justizvollzugsanstalt und stellt die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Budgets sicher. Sie überwacht die Ausgaben und Einnahmen der Anstalt und ist als originäre Vergabestelle zuständig für die Durchführung von bedeutenden Beschaffungen. Darüber hinaus obliegt ihr in Zusammenarbeit mit der Küche, Kammer und des medizinischen Dienstes die haushaltsmäßige Abwicklung der durch die Betreuung und Versorgung der Insassen entstehenden Kosten, die Bewirtschaftung des Fuhrparks, die Organisation der Reinigung der Anstalt sowie die Gestaltung von Verträgen mit externen Dienstleistern und die Bearbeitung von Sachschäden.
e) Sicherheit und Ordnung
Die Bediensteten der Abteilung Sicherheit und Ordnung sind für die Aufrechterhaltung derselben in ihren jeweiligen Bereichen zuständig. Ihre Aufgabe ist es, alle vollzuglichen Maßnahmen unter dem Aspekt möglicher Sicherheitsgefährdungen zu betrachten und zu bewerten. Neben der Teilnahme an Konferenzen und der Mitwirkung an den dort zu treffenden Entscheidungen gehört es zum Tagesgeschäft, u.a. dafür Sorge zu tragen, dass die Insassen keine unerlaubten Gegenstände (bspw. Drogen, Handys) in Gewahrsam haben und sonstigen möglichen Gefahren frühzeitig gegengesteuert wird.
f) Vollzugsabteilungsleitung
Die Vollzugsabteilungsleiterinnen und -leiter sind, eingebunden in ein Konferenzsystem, in ihrem Zuständigkeitsbereich
- verantwortlich für alle wesentlichen vollzuglichen Entscheidungen (z.B. Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen, Durchführen eines Disziplinarverfahrens bei Fehlverhalten des Insassen, Vollzugsplanung im engeren Sinne, Zulassung zum offenen Vollzug, Zulassung vollzugsöffnender Maßnahmen),
- im Rahmen von regelmäßigen Sprechstunden Ansprechpartner für die Gefangenen bzw. Untergebrachten bei Rückfragen oder –meldungen,
- vertreten vollzugliche (Konferenz-)Entscheidungen nach außen und
- geben Stellungnahmen gegenüber externen Stellen bei entsprechenden Anfragen ab.
g) Vollzugsgeschäftsstelle
Die Vollzugsgeschäftsstelle ist verantwortlich für die Erfassung sämtlicher notwendiger Daten aller Gefangenen und Untergebrachten, die der JVA Werl zugeführt werden. Sie entscheidet, ob diese sog. Zugänge in der JVA Werl verbleiben oder ob eine Verlegung in eine andere Vollzugseinrichtung erforderlich ist. Darüber hinaus obliegt der Vollzugsgeschäftsstelle – in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde – die Berechnung der Strafzeit und die Verantwortung für die pünktliche Entlassung der Insassen.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind die Sorge für die rechtzeitige Überstellung von Insassen zu Gerichtsterminen und die Bearbeitung von Auskunftsersuchen von Behörden und Privatpersonen zum hier einsitzenden Personenkreis nach den Bestimmungen des Datenschutzes.
h) Zahlstelle
Die Zahlstelle ist vornehmlich zuständig für die Verwaltung der Gelder der Insassen, d.h. für die Einnahme- und Ausgabebuchungen auf den (intern geführten) Insassenkonten – dies sowohl für den baren als auch für unbaren Zahlungsverkehr – und die damit einhergehende Führung der Barkasse und des Girokontos der Anstalt. Hierzu gehören auch die Überwachung der Forderungen gegenüber den Insassen (u.a. als Drittschuldner bei Pfändungen), die Buchung der Bezüge der Insassen und die Abwicklung des Einkaufs. Zum Teil verwaltet die Zahlstelle auch die Sachkonten der Haushaltsabteilung und der Arbeitsverwaltung.