Gefangene und Untergebrachte können manchmal Geld, das ihnen überwiesen wurde, frei nutzen. Das geht aber nur, wenn bestimmte Regeln erfüllt sind. Ob diese Regeln erfüllt sind, muss der Einzahler direkt beim Gefangenen oder Untergebrachten fragen. Die Mitarbeiter der JVA Werl dürfen dazu wegen des Datenschutzes nichts sagen.

Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, Gefangenen oder Untergebrachten Bargeld beim Besuch zu geben, per Post zu schicken oder an der Pforte einzuzahlen. Man kann den Gefangenen nur Geld überweisen.

Unsere Bankverbindung ist:

Zahlstelle der JVA Werl

IBAN: DE79 4401 0046 0000 1664 63

BIC: PBNKDEFF

Wichtige Information:

Bitte beim Überweisen unbedingt den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum und wenn bekannt, die Buchnummer des Insassen im Feld "Verwendungszweck" angeben.

Verantwortlich: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, Stand: 2024