Wichtiger Hinweis zum Mailverkehr in Rechtssachen

Mittels E-Mail können keine Klagen, vorbereitende Schriftsätze, Anträge und sonstige Dokumente an Gerichte, Staatsanwaltschaften und Gerichtsvollzieher in Nordrhein-Westfalen eingereicht werden. Für derartige Schreiben im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs sind die unter dem nachfolgenden Link aufgeführten Hinweise zu beachten:

Elektronischer Rechtsverkehr externer Link, öffnet neues Browserfenster
Auf der Website der Justiz in Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können.

Natürlich stehen Ihnen die bisherigen Kommunikationswege per Post und Faxgerät auch weiterhin zur Verfügung.

Kommunikation mit der Justizverwaltung

In Verwaltungsangelegenheiten ist eine elektronische Kommunikation möglich. Gemäß dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab und dem De-Mail-Gesetz externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab sind seit dem 1. Januar 2018 folgende weitere elektronische Zugänge eröffnet:

  • DE-Mail = Zertifizierter DE-Mail Zugang externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab. Die DE-Mail Adresse der jeweiligen Behörde finden Sie nach der Installation der DE-Mail-Software in dem dort vorhandenen Verzeichnis

  • Verschlüsselte E-Mail = Den Download-Link zu dem öffentlichen Verschlüsselungszertifikat für die Justizbehörde, der Sie eine verschlüsselte E-Mail senden möchten finden Sie hier: Linkliste Verschlüsselungszertifikate PDF-Dokument, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

  • EGVP mit QES = Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach mit qualifizierter elektronischer Signatur.


Sie haben den Hinweis gelesen und möchten nun eine E-Mail senden an: