Neben den allgemeinen Tätigkeiten des Sozialdienstes gibt es je nach Notwendigkeit weitere Hilfsangebote:
a) Suchtberatung
Im Rahmen der Suchtberatung bespricht die Sozialarbeiterin bzw. der Sozialarbeiter mit dem Betroffenen seine Möglichkeiten und Ziele. Von der individuellen Situation jeweils abhängig kann so unter Umständen die Zurückstellung der Strafe(n) nach § 35 Betäubungsmittelgesetz beantragt und – ggf. in Zusammenarbeit mit der örtlich zuständigen Drogenberatungsstelle – Therapievermittlung in eine externe stationäre Fachklinik betrieben werden. Für Insassen, welche nicht in eine stationäre Entwöhnungsbehandlung vermittelt werden können oder vermittelt werden wollen, werden diverse therapeutische und informatorische Gruppenangebote und die Möglichkeit suchttherapeutischer Einzelgespräche bereitgehalten. Bei Insassen, die während der Inhaftierung nach medizinischer Indikation substituiert werden (d.h. einen Drogenersatzstoff erhalten) sichert der Sozialdienst die psychosoziale Betreuung durch Einzelgespräche und ein Gruppenangebot. Darüber hinaus werden in Kooperation mit externen Institutionen Aufklärungsveranstaltungen zum Thema „Schutz vor Infektionskrankheiten und der Umgang mit einer solchen Erkrankung“ angeboten.
b) Schuldnerberatung
Ziel der Beratung überschuldeter Gefangener und Untergebrachter durch den Sozialdienst ist es, die Betroffenen zu befähigen, die belastende Situation durch die Aktivierung der eigenen Selbsthilfepotenziale zu verändern und möglichst eine schuldenfreie, zumindest aber schuldenreduzierte Rückkehr in die Gesellschaft zu unterstützen. Je nach Größe und Schwierigkeit des Einzelfalles stehen den so angesprochenen Insassen neben der für sie zuständigen Kraft des Sozialdienstes drei weitere zertifizierte Kräfte des Sozialdienstes als Schuldnerberater bzw. Schuldnerberaterinnen zur Verfügung. Mit den Insassen werden entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten Sanierungspläne zur Entschuldung (z.B. Verbraucherinsolvenzverfahren bzw. dessen Vorbereitung, Ratenvereinbarungen, Vergleiche oder sonstige Vereinbarungen mit den Gläubigern) erstellt und die Zusammenarbeit mit dem Verein für Straffälligenhilfe Werl e.V. geprüft. Flankiert werden diese konkreten Entschuldungsbemühungen durch Präventions- und Informationsangebote, welche dem Insassen Strategien zur Vermeidung künftiger Überschuldung vermitteln.
c) Besondere Behandlungsgruppen
Interessierte und für die jeweilige Behandlungsgruppe geeignete Gefangene haben neben den Einzelgesprächen mit dem Sozialdienst oder Psychologischen Dienst die Möglichkeit, spezielle Aspekte ihrer Persönlichkeit in einem Gruppensetting zu bearbeiten. Im Rahmen des Sozialen Trainings (drei- bis viermal im Jahr à 25 wöchentlichen Sitzungen, je 9 Plätze) sollen sozial akzeptierte, nicht-kriminelle Fähigkeiten zur Bewältigung von Alltags- und Konfliktsituationen (wieder-)erlernt werden. Dazu fortgebildete Kräfte des Sozialdienstes arbeiten als Trainerinnen und Trainer mit der Gruppe und unterstützen die Teilnehmer darin, sich ihrer Stärken und Änderungswünsche, Probleme, Defizite und Bedürfnisse bewusst zu machen. In der Gruppe erlernte Lösungsstrategien werden in Rollenspielen eingeübt.
Mit Rollenspielen zur Umsetzung erlernter verbaler und nonverbaler Konfliktvermeidungs- und -lösungsstrategien wird auch im sog. Coolness-Training (einmal im Jahr, 9 Plätze, ca. 30 Sitzungen) gearbeitet, wobei die dort angewandten Methoden neben denen des Sozialen Trainings auch solche des Behandlungsprogramms inhaftierter Gewalttäter („BiG“) und Elemente des Anti-Gewalt-Trainings umfassen. Zielgruppe sind Inhaftierte mit sozial unerwünschten Kommunikationsmustern, erhöhter Gewaltbereitschaft oder Impulskontrollstörungen. Durchgeführt wird diese Maßnahme durch den Psychologischen Dienst, den Sozialdienst und einen externen Trainier.
Die sozialdienstliche Tätigkeit in der Sicherungsverwahrung ist insbesondere auf eine intensive Motivations- und Beziehungsarbeit ausgerichtet, die darauf abzielt, die Persönlichkeitsstörungen bzw. Persönlichkeitsstile der Untergebrachten qualitativ und quantitativ aufzuarbeiten. Hier ist oftmals ein sehr kleinschrittiges Aufbauen einer vertrauensvollen Arbeitsbeziehung, oftmals über mehrere Monate, notwendig und nachhaltig aufrechtzuerhalten. Die Umsetzung dieses Ziels erfolgt in Form regelmäßiger Einzelgespräche und Gruppenangebote (z.B. Rückfallprophylaxe-Gruppe, Klärungsorientierte Gesprächsgruppe, Skillsgruppe) zur Förderung der sozialen Kompetenz. Zur Vorbereitung der Entlassung wird ein umfangreiches Übergangsmanagement angeboten, bei dem möglichst 12 bis 24 Monate vor einer eventuellen Entlassung mit externen Partnern Regelungen zur Reintegration vereinbart werden. In diesem Rahmen sind umfangreiche Begleitungen sowie eine Vor- und Nachbereitung der vollzugsöffnenden Maßnahmen erforderlich.