Eine wesentliche Behandlungsmaßnahme stellt auch die Beschäftigung der Gefangenen und Untergebrachten in den verschiedenen Betrieben der Anstalt dar. Insoweit wird auf die Ausführungen im Bereich Arbeit und berufliche Ausbildung verwiesen.
Eine wesentliche Behandlungsmaßnahme stellt auch die Beschäftigung der Gefangenen und Untergebrachten in den verschiedenen Betrieben der Anstalt dar. Insoweit wird auf die Ausführungen im Bereich Arbeit und berufliche Ausbildung verwiesen.