„Sicherheit“ kann vielfältig definiert werden, letztlich geht es jedoch – gerade mit Blick auf das erzwungene Zusammenleben von Personen unterschiedlichster Charaktere und Biografien sowie einer vom Resozialisierungsgedanken geprägten Zusammenarbeit mit den Bediensteten unter diesen Bedingungen – um einen Zustand, welcher unter bestimmten Bedingungen frei von unvertretbaren Risiken ist.

So dient die Sicherheit einer Justizvollzugsanstalt nicht nur dem Vollzug der Strafe an sich, d.h. dem Verhindern von Entweichungen (Gegenwartsaspekt), sondern auch der Schaffung eines Raumes, in dem Gefangene und Untergebrachte durch Wahrnehmung entsprechender Behandlungsangebote befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Zukunftsaspekt).

Der Begriff der „vollzuglichen Sicherheit“ als Voraussetzung für diese Resozialisierungsarbeit gliedert sich in verschiedene Aspekte:

Baulich-technische Sicherheit

Dieser Aspekt ist für die Öffentlichkeit am Offensichtlichsten bzw. Greifbarsten: Mauern, Stacheldrahtzäune, Hafthäuser mit Fenstergittern, modernste Überwachungstechnik…; baulich-technische Einrichtungen dienen vornehmlich der Aufrechterhaltung der Inhaftierung.

 

Administrative Sicherheit

Durch organisatorische Regelungen (Gesetze, Rechtsprechung, JVA-interne Verfügungen z.B. Hausordnung, Verwaltungsvorschriften) und deren Umsetzung durch die Bediensteten der Anstalt wird ein Arbeits- und Lebensumfeld geschaffen, welches den Einzelnen in seiner Handlungs- und Bewegungsfreiheit im Alltag bestimmt. So füllt z.B. die Hausordnung der JVA Werl den ihr gegebenen gesetzlichen Gestaltungsspielraum bei Tagesstruktur, Haftraumausstattung etc. aus; Hausverfügungen für die Bediensteten wiederum regeln z.B. das Verfahren und den Umgang mit den Inhaftierten in bestimmten Situationen.

 

Soziale Sicherheit

Sie bezieht sich auf die inhaltliche Ausgestaltung des Verhältnisses der Bediensteten zu den Gefangenen bzw. Untergebrachten. Gewahrte Distanz, aber auch Empathie und individuelle Behandlung bilden die Grundlage für einen möglichst gewalt- und konfliktfreien Vollzug und für die Resozialisierung.

Das Zusammenspiel dieser verschiedenen Aspekte ermöglicht den Insassen ein geregeltes Zusammenleben sowie die Erprobung und Festigung bestehender oder neu erworbener Fähig- und Fertigkeiten.