Unter der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen obliegt der Anstaltsleitung die Vertretung der Anstalt nach außen und die Verantwortung für den gesamten Vollzug. Für bestimmte Aufgabenbereiche hat die Anstaltsleitung die Verantwortung auf andere Bedienstete, auch durch Bestellung zu Vollzugsabteilungsleiterinnen oder Vollzugsabteilungsleitern, übertragen.